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Verband Deutscher Grundstücksnutzer

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Wie werde ich Mitglied?


Eigentümer und Nutzer von Grundstücken

 

Der VDGN ist ein Dachverband, dem rund 400 Vereine angehören. Um die individuellen Vorteile der großen solidarischen Gemeinschaft VDGN genießen zu können, müssen Sie also einem VDGN-Mitgliedsverein beitreten.

 

Der Weg, den die meisten Eigentümer und Nutzer von Grundstücken wählen, besteht darin, Mitglied im republikweit tätigen Verein der Eigenheim und Grundstücksbesitzer in Deutschland e.V. (VMEG*) zu werden. Der VMEG als größter VDGN-Mitgliedsverein bietet den Vorteil, die kostenfreie individuelle Beratung im VDGN-Beratungszentrum und allen VDGN-Beratungsstellen wahrnehmen zu können. Im monatlichen Beitrag von 4,70 Euro ist bereits die VDGN-Rechtsschutzversicherung sowie der Bezug des VDGN-Journals "Das Grundstück" enthalten. Auf Wunsch sendet Ihnen der VMEG gern ein Informationspaket zu. Wenden Sie sich dazu bitte an die Hauptgeschäftstelle in der Irmastraße 16, 12683 Berlin, Tel. 030/ 514 888 0.

(*Die Abkürzung "VMEG" leitet sich von der ursprünglichen Bezeichnung Verein der Märkischen Eigenheim- und Grundstücksbesitzer ab. Sie wird aus rechtlichen Gründen auch beim Verein der Eigenheim- und Grundstücksbesitzer in Deutschland beibehalten.)

VMEG-Mitgliedsantrag

VMEG-Satzung

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Eigentümer von Wohnungen

 

Wer eine Eigentumswohnung besitzt, ist beim Verein Deutscher Wohnungseigentümer e.V. (VDWE) an der richtigen Adresse. Auch die Mitgliedschaft im VDWE bietet die Möglichkeit der kostenlosen individuellen Beratung.

 

Mitgliedsbeiträge des VDWE:

- Einzelmitgliedschaft mit Serviceanspruch für eine Eigentumswohnung: Der Jahresbeitrag beträgt 60 Euro.

-- Der Jahresbeitrag für eine Mitgliedschaft als Verwaltungsbeirat beträgt
bis 50 Wohnungen 120 Euro
von 51 bis 100 Wohnungen 150 Euro
ab 101 Wohnungen 180 Euro.

- Mitgliedschaft einer Eigentümergemeinschaft (bei mehr als 33 Prozent der Wohnungseigentümer und mehr als 33,1 Prozent der Miteigentumsanteile der Wohnanlage): Der Jahresbeitrag beträgt 18 Euro pro Wohnungseigentümer, mindestens jedoch 180 Euro.


- Mitgliedschaft einer juristischen Person : Der Jahresbeitrag wird vom VDWE-Vorstand festgesetzt

 

 

VDWE-Mitgliedsantrag für eine Einzelperson
VDWE-Mitgliedsantrag für eine Eigentümergemeinschaft
VDWE-Mitgliedsantrag für eine juristische Person
VDWE-Mitgliedsantrag für einen Verwaltungsbeirat

 

 

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Vereine

 

Für alle Nutzer von Erholungsgrundstücken, von Garagengrundstücken sowie für alle Kleingärtner, die im Rahmen ihrer Anlage bereits in einem Verein organisiert sind, besteht die Möglichkeit, mit ihrem gesamten Verein Mitglied des VDGN zu werden. Mitgliedsvereine des VDGN haben den großen Vorteil, von den umfangreichen juristischen und praktischen Erfahrungen des VDGN zu profitieren, zum Beispiel durch die Beratung der Vorstände bei auftretenden Problemen. So sind in den letzten Jahren zahlreiche Probleme gelöst worden, so es bei der Abwehr überhöhter Nutzungsentgelte und Kündigungen von Pachtverträgen. Außerdem können VDGN-Mitgliedsvereine der VDGN-Gruppenrechtsschutzversicherung beitreten und so den Vereinsmitglied den Grundstücksrechtsschutz des Verbandes bieten. Ansprechpartner für Vereine, die Mitglieder des VDGN werden wollen, ist Dr. Michael Jagielski (030/514 888 63).

Aufnahmeantrag für Vereine

VDGN-Satzung

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