Eigentümer
und Nutzer von Grundstücken
Der VDGN ist ein Dachverband,
dem rund 400 Vereine angehören. Um die individuellen
Vorteile der großen solidarischen Gemeinschaft
VDGN genießen zu können, müssen
Sie also einem VDGN-Mitgliedsverein beitreten.
Der Weg, den die meisten
Eigentümer und Nutzer von Grundstücken
wählen, besteht darin, Mitglied im republikweit
tätigen Verein
der Eigenheim und Grundstücksbesitzer in
Deutschland e.V. (VMEG*) zu werden. Der VMEG
als größter VDGN-Mitgliedsverein bietet
den Vorteil, die kostenfreie individuelle Beratung
im VDGN-Beratungszentrum
und allen VDGN-Beratungsstellen
wahrnehmen zu können. Im monatlichen Beitrag
von 4,70 Euro ist bereits die VDGN-Rechtsschutzversicherung
sowie der Bezug des VDGN-Journals
"Das Grundstück" enthalten. Auf
Wunsch sendet Ihnen der VMEG gern ein Informationspaket
zu. Wenden Sie sich dazu bitte an die Hauptgeschäftstelle
in der Irmastraße 16, 12683 Berlin, Tel.
030/ 514 888 0.
(*Die Abkürzung "VMEG"
leitet sich von der ursprünglichen Bezeichnung
Verein der Märkischen Eigenheim- und Grundstücksbesitzer
ab. Sie wird aus rechtlichen Gründen auch
beim Verein der Eigenheim- und Grundstücksbesitzer
in Deutschland beibehalten.)
VMEG-Mitgliedsantrag
VMEG-Satzung
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Eigentümer von Wohnungen
Wer eine Eigentumswohnung
besitzt, ist beim Verein
Deutscher Wohnungseigentümer e.V. (VDWE)
an der richtigen Adresse. Auch die Mitgliedschaft
im VDWE bietet die Möglichkeit der kostenlosen
individuellen Beratung.
Mitgliedsbeiträge des VDWE:
- Einzelmitgliedschaft mit Serviceanspruch für eine Eigentumswohnung: Der Jahresbeitrag beträgt 60 Euro.
-- Der Jahresbeitrag für eine Mitgliedschaft als Verwaltungsbeirat beträgt
bis 50 Wohnungen 120 Euro
von 51 bis 100 Wohnungen 150 Euro
ab 101 Wohnungen 180 Euro.
- Mitgliedschaft einer Eigentümergemeinschaft
(bei mehr als 33 Prozent der Wohnungseigentümer und mehr als 33,1 Prozent der Miteigentumsanteile der Wohnanlage): Der Jahresbeitrag beträgt 18 Euro pro Wohnungseigentümer, mindestens jedoch 180 Euro.
- Mitgliedschaft einer juristischen Person : Der Jahresbeitrag wird vom VDWE-Vorstand festgesetzt
VDWE-Mitgliedsantrag für eine Einzelperson
VDWE-Mitgliedsantrag für eine Eigentümergemeinschaft
VDWE-Mitgliedsantrag für eine juristische Person
VDWE-Mitgliedsantrag für einen Verwaltungsbeirat
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Vereine
Für alle Nutzer von
Erholungsgrundstücken, von Garagengrundstücken
sowie für alle Kleingärtner, die im
Rahmen ihrer Anlage bereits in einem Verein organisiert
sind, besteht die Möglichkeit, mit ihrem
gesamten Verein Mitglied des VDGN zu werden. Mitgliedsvereine
des VDGN haben den großen Vorteil, von den
umfangreichen juristischen und praktischen Erfahrungen
des VDGN zu profitieren, zum Beispiel durch die
Beratung der Vorstände bei auftretenden Problemen.
So sind in den letzten Jahren zahlreiche Probleme
gelöst worden, so es bei der Abwehr überhöhter
Nutzungsentgelte und Kündigungen von Pachtverträgen.
Außerdem können VDGN-Mitgliedsvereine
der VDGN-Gruppenrechtsschutzversicherung beitreten
und so den Vereinsmitglied den Grundstücksrechtsschutz
des Verbandes bieten. Ansprechpartner für
Vereine, die Mitglieder des VDGN werden wollen,
ist Dr. Michael Jagielski (030/514
888 63).
Aufnahmeantrag
für Vereine
VDGN-Satzung
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