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Verband
Deutscher Grundstücksnutzer |
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Erholungsgrundstücke |
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Sie nutzen ein Erholungsgrundstück bzw. Wochenendgrundstück, landläufig
auch Datsche genannt? Dann haben Sie vielleicht
selbst schon die Erfahrungen vieler Mitglieder
im VDGN gemacht: Der Grundstückseigentümer
droht mit Kündigung des Nutzungsvertrages
oder will ein höheres Nutzungsentgelt von
Ihnen. Das aber wollen Sie als Pächter sich
nicht gefallen lassen. Oder: Sie möchten
gern ein Datschengrundstück pachten und wollen
nun wissen, worauf sie dabei achten müssen.
Denn Sie haben gehört, daß es da einige
Tücken gibt. In solchen Fällen ist der
Rat von Experten des VDGN oft bares Geld wert.
Mit allen juristischen und praktischen Problemen
rund um die Datschen beschäftigt sich seit
langer Zeit die VDGN-Fachgruppe Erholungsgrundstücke.
Schwerpunkt ist dabei die Praxis auf der Grundlage
des Schuldrechtsanpassungsgesetzes, das für
Pachtverträge gilt, die vor dem 3. Oktober
1990 auf dem Gebiet der DDR abgeschlossen worden
sind. Dazu beraten die VDGN-Experten auch die
Vorstände zahlreicher Vereine der Nutzer
von Erholungsgrundstücken. Individuelle Beratung
zu diesem Thema erhalten Mitglieder im Berliner
VDGN-Beratungszentrum
und den anderen VDGN-Beratungsstellen
zu den angegebenen Sprechzeiten. Vereine können
sich nach vorheriger Absprache beraten lassen
(Ansprechpartner: Bernd Lanius, Tel. 030/ 514
888 23). Weiterführende Informationen zum
Thema bieten auch spezielle VDGN-Ratgeberhefte
und das VDGN-Journal
"Das Grundstück".
Beachten Sie auch:
Nicht auf den Zeitwert beschränkt - zu Entschädigungsansprüchen für Datschen 
Erschwertes Abkassieren – Gegenwehr bei Zweitwohnungssteuer lohnt sich weiter
Muster für den Abschluß eines Dreiseitigen Vertrages 
Muster für eine einvernehmliche Beendigung des
Nutzungsverhältnisses 
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