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    Erholungsgrundstücke


    Sie nutzen ein Erholungsgrundstück bzw. Wochenendgrundstück, landläufig auch Datsche genannt? Dann haben Sie vielleicht selbst schon die Erfahrungen vieler Mitglieder im VDGN gemacht: Der Grundstückseigentümer droht mit Kündigung des Nutzungsvertrages oder will ein höheres Nutzungsentgelt von Ihnen. Das aber wollen Sie als Pächter sich nicht gefallen lassen. Oder: Sie möchten gern ein Datschengrundstück pachten und wollen nun wissen, worauf sie dabei achten müssen. Denn Sie haben gehört, daß es da einige Tücken gibt. In solchen Fällen ist der Rat von Experten des VDGN oft bares Geld wert. Mit allen juristischen und praktischen Problemen rund um die Datschen beschäftigt sich seit langer Zeit die VDGN-Fachgruppe Erholungsgrundstücke. Schwerpunkt ist dabei die Praxis auf der Grundlage des Schuldrechtsanpassungsgesetzes, das für Pachtverträge gilt, die vor dem 3. Oktober 1990 auf dem Gebiet der DDR abgeschlossen worden sind. Dazu beraten die VDGN-Experten auch die Vorstände zahlreicher Vereine der Nutzer von Erholungsgrundstücken. Individuelle Beratung zu diesem Thema erhalten Mitglieder im Berliner VDGN-Beratungszentrum und den anderen VDGN-Beratungsstellen zu den angegebenen Sprechzeiten. Vereine können sich nach vorheriger Absprache beraten lassen (Ansprechpartner: Bernd Lanius, Tel. 030/ 514 888 23). Weiterführende Informationen zum Thema bieten auch spezielle VDGN-Ratgeberhefte und das VDGN-Journal "Das Grundstück".

     

    Beachten Sie auch:

     

    Nicht auf den Zeitwert beschränkt - zu Entschädigungsansprüchen für Datschen

     

    Erschwertes Abkassieren – Gegenwehr bei Zweitwohnungssteuer lohnt sich weiter

     

    Muster für den Abschluß eines Dreiseitigen Vertrages

     

    Muster für eine einvernehmliche Beendigung des
    Nutzungsverhältnisses

     

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