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    Garagen auf fremdem Grund und Boden


    Sie sind Eigentümer einer Garage auf fremdem Grund und Boden? Dann wissen Sie vielleicht, daß Ihr Pachtvertrag aufgrund des Schuldrechtsanpassungsgesetzes ab 1. Januar 2007 vom Grundstückseigentümer gekündigt werden kann, ohne daß Ihnen dann noch eine Entschädigung zum Zeitwert der Garage gezahlt werden muß. Wie sollen sich Garageneigentümer angesichts dieses Tatbestandes verhalten? Was tun, wenn der Grundstückseigentümer ein höheres Nutzungsentgelt bzw. Pacht oder Miete fordert? Das sind typische Fragen, die an die Berater von der VDGN-Fachgruppe Garageneigentum auf fremdem Grund und Boden gestellt werden. Neben der individuellen Beratung unterstützen die Experten der Fachgruppe die Interessengemeinschaften von Garageneigentümern bei der Bildung von Vereinen und deren Eintragung in das Vereinsregister. Sie können die Fachgruppe über die VDGN-Hauptgeschäftstelle (Bernd Lanius, Tel 030 / 514 888 23, Fax 030/ 514 888 78) erreichen. Informationen zur Problematik bieten auch das VDGN-Journal "Das Grundstück" sowie spezielle VDGN-Ratgeberhefte.

     

    Beachten Sie auch:

    Entschädigung selbst bei Abbruch möglich. Wichtiges Urteil in Sachen Garagen

     

     

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