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Verband
Deutscher Grundstücksnutzer |
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Garagen auf fremdem Grund und Boden |
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Sie sind Eigentümer einer Garage auf fremdem
Grund und Boden? Dann wissen Sie vielleicht, daß
Ihr Pachtvertrag aufgrund des Schuldrechtsanpassungsgesetzes ab 1. Januar 2007 vom Grundstückseigentümer
gekündigt werden kann, ohne daß Ihnen
dann noch eine Entschädigung zum Zeitwert
der Garage gezahlt werden muß. Wie sollen
sich Garageneigentümer angesichts dieses
Tatbestandes verhalten? Was tun, wenn der Grundstückseigentümer
ein höheres Nutzungsentgelt bzw. Pacht oder Miete fordert? Das
sind typische Fragen, die an die Berater von der
VDGN-Fachgruppe Garageneigentum auf fremdem Grund
und Boden gestellt werden. Neben der individuellen
Beratung unterstützen die Experten der Fachgruppe
die Interessengemeinschaften von Garageneigentümern
bei der Bildung von Vereinen und deren Eintragung
in das Vereinsregister. Sie können
die Fachgruppe über die VDGN-Hauptgeschäftstelle
(Bernd Lanius, Tel 030 / 514 888 23, Fax 030/
514 888 78) erreichen. Informationen zur Problematik
bieten auch das VDGN-Journal
"Das Grundstück" sowie spezielle
VDGN-Ratgeberhefte.
Beachten Sie auch:
Entschädigung selbst bei Abbruch möglich. Wichtiges Urteil in Sachen Garagen 
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